Als Arbeitskräfte gelten alle Personen ab dem 15. Lebensjahr, die im landwirtschaftlichen Betrieb tätig sind. Sie werden unterschieden in ständige und nicht ständige Arbeitskräfte (Saisonarbeitskräfte). Die ständigen Arbeitskräfte gliedern sich in Familienarbeitskräfte und familienfremde Arbeitskräfte (im Betrieb Beschäftigte, die keine Familienangehörigen der Betriebsinhaberin bzw. des Betriebsinhabers sind). Familienarbeitskräfte sind Betriebsinhaber und -Inhaberinnen, mitarbeitende Familienangehörige und Verwandte der Betriebsinhaber und -Inhaberinnen, die dem Betriebshaushalt angehören. Bei ständig beschäftigten Arbeitskräften liegt ein unbefristetes oder auf mindestens sechs Monate abgeschlossenes Arbeitsverhältnis zum Betrieb vor.
Da die Zahl der Personen noch keine Aussagen über den Umfang der geleisteten betrieblichen Arbeitszeit zulässt, wird als Maßeinheit für die Arbeitsleistung der Beschäftigten die Arbeitskraft-Einheit (AKE) verwendet. Eine Arbeitskraft-Einheit entspricht der Arbeitsleistung einer im landwirtschaftlichen Betrieb vollbeschäftigten und nach ihrem Alter voll leistungsfähigen Person. Beschäftigte, die nicht im Betrieb vollbeschäftigt sind, werden entsprechend ihrer Arbeitszeit auf Arbeitskraft-Einheiten umgerechnet.
Bei der statistischen Erfassung der Arbeitskräfte gab es mehrere methodische Änderungen, was die Vergleichbarkeit der Zahlen über längere Zeiträume einschränkt.
Wenn Werte unbekannt bzw. geheim, nicht sicher genug oder genau „0“ (nichts vorhanden) sind, werden in der Grafik keine Säulen angezeigt.